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April/Mai 2010

Inzwischen haben die ersten Gerichtstermine für Käufe nach der Katalog-Umstellung stattgefunden. Alle Richter teilen weiterhin unsere Auffassung, dass Kunstleder kein Leder ist. Ebenso sagen alle, dass die Aussage im Kaufvertrag "Leder ebenholzschwarz" oder "Leder kobaltrot/schwarz" so zu verstehen ist, dass jedenfalls alles, was nach Leder aussieht, aus Leder sein muss und somit ein Mangel vorliegt. Wer einen Materialien-Mix liefern möchte, muss das eben auch deutlich sagen und kann sich nicht dahinter verstecken, er habe nicht gesagt, dass alles aus dem einen benannten Material ist.

Wer also einen GT gekauft hat und in seinem Kaufvertrag - oder in der (Internet)Anzeige, durch die der Vertrag dann zustande gekommen ist - steht das Wort "Leder", hat Ansprüche aus Gewährleistung, die er geltend machen sollte. Besonderheiten im Einzelfall können natürlich etwas anderes ergeben, so dass eine Prüfung in jedem einzelnen Fall erfolgen muss. Ab an den Start!

Die Korrekturen, die Opel vorgenommen hat, waren also unzureichend. Sie hätten auch ihres System-Software umstellen müssen.

 
 

Rechtsanwalt Markus Matzkeit  | anwalt@matzkeit.de