Rechtsanwalt Matzkeit: Unsere Aufgabe: Ihr Recht
Home
Wir über uns
Unser Team
Rechtsgebiete
Kontakt
Nederland
So finden Sie uns
SCHADENFIX
Ein Wort zum Geld
Downloads
Galerien und Videos
Juristenwitze
Opel GT-Lederstreit
Infos für Käufer
Tagebuch I
Tagebuch II
Tagebuch III
Impressum
Sitemap

27.02.2009/03.03.2009
Der Internationale Gerberverband (International Council of Tanners, Northampton) hat zu mir Kontakt aufgenommen. Dort wird der GT-Lederstreit auch sehr interessiert beobachtet. Ich habe von dort eine Studie zur Falschbezeichnung von Polstern mit dem Begriff "Leder" durch Hersteller erhalten. Von 51 Herstellern gebrauchen nach dieser Untersuchung, die auf Homepages, Prospekten und dem Genfer Autosalon 2008 beruht, 37 (darunter Opel!) den Begriff zutreffend. 12 Hersteller geben danach unzureichende oder unkorrekete und 2 Hersteller geben falsch zu verstehende Informationen. Die Behauptung, Teillederausstattungen als "Leder" zu bezeichnen sei branchenüblich ist also unzutreffend.

02.03.2009/06.03.2009
Das LG Bochum hat in dem Verfahren direkt gegen Opel auch die Kosten vollständig Opel auferlegt und entschieden, dass ein Anspruch auf Lieferung eines neuen GT bestanden hätte, wenn nicht ein Vergleich geschlossen worden wäre. Es muss abgewartet werden, ob Opel hiergegen Beschwerde einlegt und das OLG Hamm dann entscheiden muss. Es gibt zwar auch andere Entscheidungen, was ich aber natürlich nur kurz erwähne.

Beschluss LG Bochum 6 O 435/08
 

Sommer 2009

Inzwischen hat Opel (bzw. der jeweils verklagte Händler) sich von jedem befasstem Gericht sagen lassen müssen, dass Kunstleder kein Leder ist und ein Mangel vorliegt. Die Blockade-Politik ist vorbei. Jedem Betroffenen, der sich wegen dieses Mangels mit seinem Händler in Verbindung setzt, wird die Erstattung des Aufpreises für das Premiumpaket angeboten (EUR 1.285,00). Wer es nicht selber machen möchte oder sonst Hilfe benötigt, kann sich natürlich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Nach den Infos, die ich inzwischen habe, hat Opel im Sommer 2008 zwar auf der Homepage genau und richtig beschrieben, was (nicht) aus Leder ist - aber nicht in dem GT-Prospekt. Dort heißt es seit dem nur "Leder" bzw. "Lederausstattung" mit der Farbergänzung. Gerade bei der Beschreibung „Leder schwarz/kobaltrot“ darf man erwarten, dass Leder beide Farbbereiche betrifft –und auch als Käufer der schwarzen Variante erwarten, dass die entsprechenden Bereiche aus Leder sind. Tatsächlich sind aber weiterhin lediglich die Bereiche aus Leder, die in der Kombinationsvariante Rot sind – in dieser Variante gibt es also überhaupt keinen Bereich, der schwarz ist und aus Leder besteht.

Auch in den Mustertexten für die Verträge/Rechnungen heißt es nur "Polster: Leder, <Farbangabe>.

Das lässt aber weiter eine Voll-Lederausstattung erwarten. Dazu haben auch bereits das OLG Düsseldorf und das OLG Hamm in der ersten Prozess-Welle deutliche Ausführungen gemacht und die Berechtigung einer solchen Erwartungshaltung bestätigt.

Das bedeutet, dass alle, die nicht aus dem Internet wussten, dass sie Teilleder kaufen, Ansprüche geltend machen können!!! Es wird hier zwar auch wieder Zeit und vermutlich einige Prozesse brauchen, bis Opel das einsieht - wie die erste Welle zeigt, lohnt sich das aber!

Tagebuch III

 
 

Rechtsanwalt Markus Matzkeit  | anwalt@matzkeit.de