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Sozialrecht

Seid Jahren nehmen die Klagen im Bereich des Sozialrechts zu. Alleine gegen Arbeitslosengeld II-

(Hartz IV-) Bescheide wurden im Jahr 2008 ca. 150.000 Klagen eingereicht. Das Sozialrecht umfasst jedoch nicht nur Fragen zu ALG II. Des Weiteren fallen hierunter auch

  • das Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Leistungen, Mitgliedschaft etc.)
  • das Rentenversicherungsrecht
  • das Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Verletztengeld, Rente)
  • das Kinder- u. Jugendhilferecht
  • das Rehabilitationsrecht
  • das Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld, etc. )
  • das Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Sperrzeit etc.)
  • das Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung, Leistungen)
  • das Kindergeld
  • das Elterngeld
  • Bafög
  • das Vertragsarztrecht (insbesondere das Zulassungsrecht)
  • das Krankenhausrecht
  • das Recht der Betriebsprüfung, insbesondere die rechtliche Überprüfung von Beitragsnachforderungsbescheiden sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in diesen Beitragsangelegenheiten

sowie

  • Erstattungsansprüche staatlicher Leistungsträger gegen Unterhaltspflichtige, Erben und Beschenkte (Elternunterhalt, Sozialhilferegress)
  • Erstattungsansprüche und Rückforderungen staatlicher Leistungsträger gegen Leistungsempfänger wegen angeblich zu Unrecht erbrachter Leistungen
  • die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, die Statusfeststellung und die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge.

Wir vertreten Sie selbstverständlich gerne in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Bezüglich der Kosten besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 
 

 

Rechtsanwalt Markus Matzkeit  | anwalt@matzkeit.de