Seit Oktober 2009 betreut Rechtsanwalt Dirk Linack den Bereich des Arbeits- und Sozialrechts in unserer Kanzlei. Er Ist seit November 2008 als Anwalt zugelassen und hat bereits große Teile des Fachanwaltslehrganges Sozialrecht absolviert.

Herr Linack hält einmal pro Woche einen Sprechtag in unserer Kanzlei ab, ist jedoch auch an den anderen Tagen telefonisch für Sie erreichbar.
Im Rahmen des Sozialrechts betreut Herr Linack insbesondere folgende Bereiche:
- Arbeitslosengeld I (SGB III)
- Arbeitslosengeld II (SGB II, auch als Hartz IV bekannt)
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
- Rentenversicherungsrecht
- Kinder- und Jugendhilfe
- Schwerbehindertenrecht
- Pflegeversicherungsrecht
