Rechtsanwalt Matzkeit: Unsere Aufgabe: Ihr Recht
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 Familienrecht

Kindesunterhalt berechnet sich in der Regel nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle (die ihren Namen daher hat, dass sie durch das OLG Düsseldorf veröffentlicht wird. Zur ersten Orientierung darüber, wie hoch in Ihrem Fall die Unterhaltsansprüche sind, finden Sie hier die Düsseldorfer Tabelle:
 


 

Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2008
 

Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2009

 
 

 

Rechtsanwalt Markus Matzkeit  | anwalt@matzkeit.de